Gut versichert in den Urlaub

Nicht nur die Auswahl des idealen Hotels ist entscheidend für den Familienurlaub in Tirol, sondern auch die Wahl der richtigen Reiseversicherung, um verschiedene Risiken im Zusammenhang mit Ihrer Reise nach Österreich abdecken zu können. Mit einer entsprechenden Reiseversicherung können so teure Kosten für medizinische Hilfeleistungen aber auch bei Problemen wie Gepäckverlust oder notwendige Stornierung gespart werden.

Was ist eine Reiseversicherung?

Reiseversicherungen sind Versicherungen, die für verschiedenste unerwünschte Ereignisse auf Reisen abgeschlossen werden. Dazu gehören Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiseunfall- sowie Reiseschutzversicherung, außerdem Reiseprivathaftpflicht-, Reisegepäck- und Reiseabbruchversicherung.

Welche Versicherungen sind bei Reiterferien sinnvoll?

Bei Reiterferien erscheinen besonders die Reisekrankenversicherung (deckt Arzt- und Behandlungskosten im Ausland), eine Reiseunfallversicherung (deckt finanzielle Nachteile aufgrund eines Unfalls) sowie eine Reiseabbruchversicherung (deckt die Reise- und Stornokosten der verbleibenden Reise bei vorzeitigem Abbruch) als sinnvoll. Sollte während der Reise etwas passieren, dann ist es sehr ratsam, dies sofort der Versicherung zu melden.

Was tun wenn die im Katalog versprochenen Leistungen nicht erbracht werden?

Nicht selten hält der Reisekatalog nicht was er verspricht und die erbrachten Leistungen stimmen nicht im Entferntesten mit den erbrachten Leistungen im Familienurlaub in Tirol überein. Werden die Mängel bzw. fehlenden Leistungen nach unverzüglichem Reklamieren beim Veranstalter bzw. dem Hotel nicht behoben, hat der Gast das Recht auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden und ist damit Berechtigt einen Teil des bezahlten Reisepreises zurück zu verlangen. Die genaue Höhe des Schadenersatzspruches gesetzlich nicht geregelt, sondern richtet sich nach der erlittenen Beeinträchtigung. Als Bewertungsgrundlage für die unterschiedlichen Mängel dient die Frankfurter Tabelle

Um einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können ist zwingend notwendig eine schriftliche Reklamation (am besten mit Einschreiben) beim den Reiseveranstalter binnen der Gewährleistungsfrist von zwei Jahre einzubringen. Notwendig ist dabei die entsprechende Dokumentation der nicht erbrachten Leistungen bzw. Mängel. Sehr hilfreich sind dabei Bilder der Missstände sowie Bestätigungen durch andere Gäste um diese beweisen zu können.